In der aktuellen Berichterstattung liest man immer wieder über Masern Ausbrüche in Kindergärten und sich ausbreitende Infektionskrankheiten. In diesem Atemzuge führt die Gesundheitspolitik eine aktuelle Diskussion. Eine Impfpflicht war bisher nicht eingeführt worden. Eine Impfberatung vor Aufnahme eines Kindes in eine Kita ist jedoch seit 2015 eigentlich Pflicht. Nur waren Kitas bisher nicht verpflichtet, „Impf-Verweigerer“ an das Gesundheitsamt zu melden. Dies ist nun geändert worden. In Zukunft müssen Eltern, die keine Impfberatung vor Aufnahme des Kindes in eine Kita nachweisen können, an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.
Auch wir verfolgen die Berichterstattung und die aktuelle Gesetzeslage mit großem Interesse und befürworten die Impfpflicht. Hier geht es nicht nur um den Schutz des Einzelnen, sondern vielmehr um eine Prävention für die gesamte Gesellschaft.
Gerne geben wir Ihnen in unserer Sprechstunde weitere Hinweise und Informationen. Für interessierte Eltern empfehlen wir die Seite http://www.impfen-info.de/ der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung. Hier erhalten Sie wissenschaftlich fundierte Hintergrundinformationen zum Thema Impfen.